Rechnungen und Mahnungen stapeln sich. Doch das Stipendium, das Shahin Hussaini aus Zürich bisher bekommen hat, bleibt seit August aus. Denn die kantonale Stipendienstelle arbeitet im Moment erst den Januar ab.

Dem 25-jährigen Automech-Lehrling fehlt nun das Geld für Essen und Fahrkarten zum Ausbildungsbetrieb. «Ich habe der Sachbearbeiterin schon im Frühjahr gesagt, sie solle das Gesuch einreichen. Doch sie sagte stets, es sei noch genug Zeit», erzählt Hussaini. Erst im Mai habe die Asylorganisation Zürich (AOZ) seinen Antrag für das zweite Lehrjahr eingereicht.

Der Flüchtling aus Afghanistan ist nicht der Einzige, der seit August auf sein Geld wartet. Doch in seiner speziellen Situation trifft es ihn wohl härter als viele Studierende, deren Eltern finanziell einspringen können.

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Noch knapper als sonst

Solange Flüchtlinge auf die Auszahlung warten, hätten sie Anrecht auf Sozialhilfe, heisst es bei der AOZ. Flüchtlinge mit Status F Status F Unsicherheit in der sicheren Schweiz erhalten jedoch rund 30 Prozent weniger Geld für ihre alltäglichen Bedürfnisse als reguläre Sozialhilfeempfänger – statt 986 Franken pro Monat nur rund 600. Hussaini hatte dank dem Stipendium über 400 Franken mehr zur Verfügung.

«Aufgrund der Gesetzesänderung Anfang Jahr mussten alle Anträge vor Beginn des Ausbildungsjahres eingereicht werden», heisst es beim Amt für Jugend und Berufsberatung. «Die Stipendienanträge haben sich dadurch vorverlagert.» Man habe im ersten Halbjahr etwa 40 Prozent mehr Gesuche als 2020 gehabt. «Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Wartefristen zu verkürzen.» Derzeit betragen sie sechs bis sieben Monate.

Wenn das Gesuch fristgerecht eingegangen sei, erhalte man später das Stipendium für das ganze Jahr. «Allfällig bezogene Sozialhilfe kann also zurückgezahlt werden.»

Das Amt sieht also kein Problem. Shahin Hussaini aber schon: Seit er die Ausbildung begonnen hat, träumt er davon, eine B-Bewilligung zu beantragen. Dann könnte er endlich die Mutter und den kranken Vater in Pakistan besuchen. Mit seinem F-Status darf er die Schweiz nicht ohne behördliche Genehmigung verlassen. Für das Aufenthalts-Upgrade muss er aber wirtschaftlich unabhängig sein. Wenn er Sozialhilfe bezieht, kann er die B-Bewilligung vergessen.

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